Geschäftsnummer: | 24.1025 |
Eingereicht von: | Meier Andreas |
Einreichungsdatum: | 06.06.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | Finanzdepartement |
Schlagwörter: | Bundesrat; Kennt; Zeitpunkt; WEKO-Bericht; Verfügung; Verzögerung; Publikation; Unsicherheit; Bankenplatz; Spekulationen; ächt |
Kennt der Bundesrat den Zeitpunkt, wann der WEKO-Bericht zur Verfügung steht?
Ist dem Bundesrat bewusst, dass eine Verzögerung der Publikation zu erhöhter Unsicherheit führt und den Bankenplatz auf Grund von Spekulationen schwächt?